
FAQs
Wohnanlage / Apartment
Eine Untervermietung des Mietgegenstands ist unzulässig und berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Ein Fall der Untervermietung ist auch die Aufnahme einer dritten Person in den Mietgegenstand.
Allerdings gibt es eine Ausnahme:
Für die Dauer einer studienbedingten Abwesenheit – etwa im Rahmen eines Auslandssemesters, Praxissemesters oder Praktikums – hast du die Möglichkeit, dein Apartment für maximal zwei Semester an eine andere studierende Person unterzuvermieten. Der Antrag auf Einwilligung muss rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Untervermietung beim Vermieter eingereicht werden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Zu diesen Nachweisen gehört eine Begründung der Abwesenheit, eine gültige Immatrikulationsbescheinigung des vorgesehenen Untermieters, der Nachweis dessen Bedürftigkeit und eine ausgefüllte Anmeldung zur Untermiete.
Die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist zwingend erforderlich - ohne diese Zustimmung ist die Untervermietung unzulässig. Dieser Umstand berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Die Zeit der genehmigten Untervermietung wird als reguläre Mietzeit angerechnet und kann nachträglich nicht an die vereinbarte Höchstmietzeit angehängt werden.
Die genauen Regelungen hierzu findest du auch in § 10 deines Mietvertrags.